Statuten

Die Organisation des Limmattalerlauf obliegt dem Verein „Limmattaler 2-Stunden-Lauf“ (Verein gem. ZGB Art. 60 ff.). In den Statuten wird u.a. festgehalten, dass der Spendenerlös aus dem Lauf zu 100 % den Projekten zufliessen muss.

Die Organisationskosten werden gedeckt durch finanzielle Unterstützung der reformierten Kirchgemeinden (Patronatsgeber) sowie zahlreicher Sponsoren und Gönner.

Bei Fragen zu den Statuten steht Ihnen unser Präsident, Adrian Basset, Tel.: 044 750 53 25 / Mail: [email protected], gerne zur Verfügung.